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Status Quo

Die Zeit ist gekommen, der Abschied naht.

Häufig ist leider der letzte Weg den Sie mit Ihrem geliebten Tier gehen der Weg zum Tierarzt.
Dort wird Ihr treuer Weggefährte von seinen Krankheits- oder Altersqualen erlöst.

Doch was geschieht dann?

Nach der Erlösung verbleibt das Tier meistens beim Tierarzt, da viele Menschen keine Alternative wissen.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was anschließend mit Ihrem Tier passiert?

Der weitere Verlauf ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben.
Die Tierkörper werden auf eine Größe von höchstens 5cm zerkleinert und bei 133°C für mindestens 20 min. unter Druck sterilisiert.
Seit Dezember 2000 werden die dabei entstehenden Mehle und Fette nicht mehr zu Futtermitteln verarbeitet sondern, je nach Rohwarenqualität, in der Oleochemie, als Biodiesel oder als Ersatzbrennstoff in Kraftwerken oder in der Zementindustrie verwendet.

Sofern Sie einen Garten besitzen, haben Sie vielleicht darüber nachgedacht, dass Sie Ihren Liebling dort begraben.
Doch das bundesweit gültige "Tierkörperbeseitigungsgesetz" muss auch im eigenen Garten beachtet werden. Sie dürfen Ihr Tier nur begraben, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und das Grab ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt ist. Ihr verstorbenes Tier muss von einer mindestens 80 Zentimeter hohen Erdschicht bedeckt sein und sollte in leicht verrottbares Material eingewickelt werden. Auf jeden Fall sollten Sie das Einverständnis der Nachbarn einholen.

Tiere, die an ansteckenden Krankheiten verstorben sind, dürfen grundsätzlich nicht in freier Natur, im oder beim Wasserschutzgebiet, angrenzend an öffentlichen Plätzen und Wegen bestattet werden. Ein Vergehen kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus gibt es in einzelnen Gemeinden und Städten Einschränkungen die die Bestattung nur bis zu einer bestimmten Schulterhöhe oder bis zu einem bestimmten Höchstgewicht zulassen.


Die sichere Alternative ist die Einäscherung Ihres geliebten Tieres. Hierbei gibt es keinerlei Einschränkungen. Die Asche dürfen Sie mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen, sie vergraben oder die Asche an seinem Lieblingsort verstreuen.


Quellen:
http://www.saria.de/Saria_de/de/Produktion/Verfahren.php?uid=&history=x
http://212.87.35.103/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm?mainPage=1
http://www2.kreis-dueren.de/a-z/39/tierkoerperbeseitigung.htm